Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Parknotruf GmbH, gelten für alle Verträge über das Umsetzen von Kraftfahrzeugen in den öffentlichen Verkehrsraum, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der Parknotruf GmbH über diese Internetseite abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Servicepakete

2.1 Servicepakete
Die Parknotruf GmbH bietet Ihren Kunden fünf unterschiedliche Servicepakete an, die diese zur Nutzung des Service der Parknotruf GmbH berechtigen. Diese Pakete sind auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Sie beinhalten die kostenfreie Nutzung für Privatnutzer, eine schlanke und günstige Lösung für kleine Unternehmen, Praxen und Kanzleien, sowie zwei Pakete für größere Unternehmen mit besonders hohem Servicebedarf. Zusätzlich bietet die Parknotruf GmbH weiteres ein Servicepaket ausschließlich für Behörden und öffentliche Einrichtungen an (siehe Ziffer 5. unten).

(1) Parknotruf Home
Zielgruppe: Privatpersonen
Preis: kostenlos

Leistungen:

  • Nutzung der Parknotruf-App
  • Unbegrenzt viele Fälle auslösen inklusive
  • 1 Nutzer inklusive

(2) Business Basic
Zielgruppe: Geschäfte, Praxen oder Unternehmen mit eigenen Kundenparkplätzen oder Zufahrten
Preis: ab 4,90 € / Monat (netto zzgl. MwSt.)

Zahlungsoptionen:

  • Monatlich kündbar: 9,90 € / Monat
  • Halbjahrespaket: 7,90 € / Monat (Abrechnung 6 Monate)
  • Jahrespaket: 4,90 € / Monat (Abrechnung 12 Monate)

Leistungen:

  • Nutzung der Parknotruf-App für alle Nutzer
  • Unbegrenzt viele Fälle auslösen inklusive
  • 1 Standort inklusive
  • Bis zu 100 Stellflächen an 1 Standort
  • Dashboard mit Übersicht aller Meldungen aller Nutzer
  • E-Mail-Support
  • Bis zu 3 kostenlose Nutzer inklusive

(3) Business Professional
Zielgruppe: Unternehmen mit mehreren Standorten oder Objekten
Preis: ab 49,90 € / Monat (netto zzgl. MwSt.)

Zahlungsoptionen:

  • Monatlich kündbar: 99,90 € / Monat
  • Halbjahrespaket: 79,90 € / Monat (Abrechnung 6 Monate)
  • Jahrespaket: 49,90 € / Monat (Abrechnung 12 Monate)

Leistungen:

  • Nutzung der Parknotruf-App für alle Nutzer
  • Unbegrenzt viele Fälle auslösen inklusive
  • Bis zu 20 Standorte inklusive
  • Unbegrenzte Nutzer inklusive
  • Zentrale Dashboard-Übersicht inklusive Verwaltungstool aller Flächen
  • Kostenloses persönliches Onboarding
  • Fester Ansprechpartner im Support
  • Vertragsstrafen-Funktion mit roten Strafzetteln

(4) Business Enterprise
Zielgruppe: Große Unternehmen, Handelsketten oder bundesweite Kunden
Preis: 499,00 € / Monat (Mindestlaufzeit 12 Monate / netto zzgl. MwSt.)

Leistungen:

  • Nutzung der Parknotruf-App für alle Nutzer
  • Unbegrenzt viele Fälle auslösen inklusive
  • Unbegrenzte Anzahl an Standorten bundesweit inklusive
  • Unbegrenzte Nutzer inklusive
  • Zentrale Dashboard-Übersicht inklusive Verwaltungstool aller Flächen
  • Individuelles Onboarding für große Teams
  • Priorisierter Support und Key-Account-Betreuung
  • Vertragsstrafen-Funktion mit roten Strafzetteln

(5) Parknotruf Public
Zielgruppe: Schulen, Universitäten, Ämter, Kommunen oder sonstige gemeinnützige und öffentliche Institutionen
Preis: kostenlos (nach Verifizierung)

Leistungen:

  • Nutzung der Parknotruf-App für alle Nutzer
  • Unbegrenzt viele Fälle auslösen inklusive
  • Mehrere Standorte innerhalb einer Region inklusive
  • Unbegrenzte Nutzer inklusive
  • Zentrale Dashboard-Übersicht inklusive Verwaltungstool aller Flächen
  • Kostenloses persönliches Onboarding
  • Fester Ansprechpartner im Support
  • Vertragsstrafen-Funktion mit roten Strafzetteln
  • Erfassen Sie Parkverstöße direkt vor Ort und hinterlassen Sie bei Bedarf einen Strafzettel.
  • Einfach, digital und gebührenfrei – inklusive optionaler Aufwandspauschale von 10 € pro bezahltem Vorgang


2.2 Leistungspflichten der Parknotruf GmbH

(1) Die Leistungspflichten der Parknotruf GmbH ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Servicepakets. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch die Parknotruf GmbH bestätigt werden.

(2) Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, ihre Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder die Parknotruf GmbH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

(3) Stellt die Parknotruf GmbH Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In solchen Fällen wird die Parknotruf GmbH angemessene Anstrengungen unternehmen, um kundenseitige Interessen zu berücksichtigen, und nach Möglichkeit Maßnahmen ergreifen, um mögliche nachteilige Auswirkungen zu begrenzen. Derartige Maßnahmen können, unter anderem, die rechtzeitige Benachrichtigung des Kunden unter Angabe einer angemessenen Frist bis zum Wirksamwerden der Änderungen, die Gewährung einer angemessenen Möglichkeit für den Kunden zum Herunterladen und/oder Sichern von Daten und / oder die Bereitstellung der Option, um anfallende Gebühren zu vermeiden, sein.

(4) Die Parknotruf GmbH ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt die Parknotruf GmbH dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Die Parknotruf GmbH leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

2.3 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens der Parknotruf GmbH zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch die Parknotruf GmbH zu sehen.

(2) Sofern nicht abweichend vereinbart, kann der Vertrag bei Verbrauchern (§13 BGB) mit einer Frist von mindestens einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Anderenfalls wird der Vertrag mit unbegrenzter Laufzeit fortgeführt („Folgelaufzeit“). Der Vertrag ist in der Folgelaufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Bei Unternehmern (§14 BGB) beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht abweichend vereinbart (Monatspaket, Halbjahrespaket), 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um ein Jahr.

(3) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für die Parknotruf GmbH insbesondere vor, wenn der Kunde

  • (a) sich für das Servicepaket Home – Kostenlos registriert, obwohl er den Service der Parknotruf GmbH für ein Unternehmen nutzt oder sich für das Servicepaket Behörden & öffentliche Einrichtungen registriert, obwohl er den Service der Parknotruf GmbH für ein Unternehmen nutzt;
  • (b) mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
  • (c) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

(4) Die Kündigung des Vertrages kann in Textform (§126b BGB) erfolgen. In der Kündigung sind Name des Kunden, Kundenummer sowie der Vertrag, der gekündigt werden soll, zu benennen. Sofern die Parknotruf GmbH eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundeninformationssystem (KIS) wirksam gekündigt werden.

2.4. Preise und Zahlung

(1) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

(2) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden über das von der Parknotruf GmbH auf der Plattform zur Verfügung gestellte Zahlungssystem Stripe. Dieses hält eine Vielzahl unterschiedlicher Zahlungsmethoden bereit.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Parknotruf GmbH berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB gelten zu machen, aber nicht mehr als 10% jährlich. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

(5) Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

(6) Forderungen der Parknotruf GmbH  kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung der Parknotruf GmbH aufgerechnet werden.

2.5 Haftung

(1) Die Parknotruf GmbH haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

(2) Die Parknotruf GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Parknotruf GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet die Parknotruf GmbH lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

(4) In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

(5) Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(6) Soweit die Haftung der Parknotruf GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parknotruf GmbH.

(7) Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bleibt die Haftungsregelung des §70 TKG in jedem Fall unberührt.

3) Erteilung eines Abschleppauftrags

3.1 Voraussetzung für eine Auftragserteilung an die Parknotruf GmbH ist eine erfolgreiche einmalige Registrierung auf dieser Webseite. Dazu folgt der Kunde den vorgegebenen Schritten der Seite und gibt seinen Namen und die geforderten Kontaktdaten an. Der Kunde legt zudem die genaue Adresse des Grundstücks fest, von dem zukünftig die Umsetzung von Fremdparkern erfolgen soll. Nach erfolgter Eingabe der Daten und deren Bestätigung erhält der Kunde von der Parknotruf GmbH eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Registrierung. Erst mit dieser Bestätigung ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen.

3.2 Der registrierte Kunde kann nun Aufträge zur Umsetzung von Fremdparkern von dem angegebenen Grundstück erteilen. Der Kunde kann das Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages über das auf dieser Webseite bereitgestellte Formular abgeben. Dazu folgt der Kunde den Schritten, die die Webseite vorgibt und nachdem der Kunde diesen elektronischen Auftragserteilungsprozess durchlaufen hat, kann er durch Klicken des den Vorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den beschriebenen Abschleppauftrag abgeben. Eine Auftragsvergabe per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

3.3 Die Parknotruf GmbH kann das Angebot des Kunden annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform per Email übermittelt oder indem sie mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.

3.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Auftragsformular Parknotruf GmbH wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Parknotruf GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Angebot in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Parknotruf GmbH erfolgt nicht.

3.5 Vor verbindlicher Abgabe des Angebotes über das Online-Formular der Parknotruf GmbH kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

3.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3.7 Die Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Auftragsabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Auftragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Parknotruf GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Parknotruf GmbH versandten E-Mails zugestellt werden können.

4) Vertragsstrafen

4.1 Wenn der Kunde die Parknotruf GmbH damit beauftragt, eine Forderung auf Zahlung einer Vertragsstrafe gegen den Falschparker geltend zu machen, schließt dies für den konkreten Fall einen Abschleppauftrag aus. Abschleppauftrag und Vertragsstrafeforderung stehen im Verhältnis entweder/oder zueinander.

4.2 Im Regelfall steht eine vereinnahmte Vertragsstrafe der Parknotruf GmbH zu. Sie wird bereits bei Auftragsvergabe explizit an die Parknotruf GmbH abgetreten. Im Gegenzug wird die Parknotruf GmbH die Forderung im eigenen Namen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko gegen den Falschparker durchsetzen.

4.3 Die Parknotruf GmbH vereinbart im Einzelfall mit dem Kunden eine Beteiligung an vereinnahmten Vertragsstrafen. Eine Beteiligung an Vertragsstrafeforderungen, die gleich aus welchem Grund nicht vereinnahmt wurden, ist ausgeschlossen.

4.4 Bevor ein Kunde für die Möglichkeit, Aufträge zur Geltendmachung von Vertragsstrafen zu erteilen, im System der Parknotruf GmbH freigeschaltet wird, weist er durch die Übersendung aussagekräftiger Lichtbilder nach, dass der Parkplatz ausreichend so beschildert wurde, dass jeder Falschparker den Hinweis auf eine mögliche Vertragsstrafe zur Kenntnis nehmen konnte. Die Parknotruf GmbH entscheidet allein darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt.

5) Widerrufsrecht

5.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

5.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Parknotruf GmbH

6) Zahlungsansprüche und Abtretung

6.1 Der Kunde muss aufgrund des erteilten Auftrags keine Zahlungen an die Parknotruf GmbH leisten. Das gilt auch dann, wenn der Fremdparker vor Eintreffen des Abschleppfahrzeugs von sich aus das Grundstück wieder verlassen hat.

6.2 Die durch die Umsetzung entstehenden ortsüblichen Kosten wird die Parknotruf GmbH auf eigenes Risiko bei dem Halter des entfernten Fahrzeugs geltend machen.

6.3 Der Kunde verpflichtet sich daher alle Ansprüche, die ihm gegen den Halter des abzuschleppenden Fahrzeugs zustehen, an die Parknotruf GmbH abzutreten. Diese Abtretung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung explizit. Gegenstand der Abtretung sind insbesondere die Ersatzansprüche wegen der Kosten für das Umsetzen des Fahrzeugs in den öffentlichen Verkehrsraum. Die Parknotruf GmbH akzeptiert diese Abtretung an Erfüllung statt. Das bedeutet, dass mit dieser Abtretung alle Ansprüche der Parknotruf GmbH gegen den Kunden als erfüllt betrachtet werden. Und zwar auch dann, wenn es der Parknotruf GmbH nicht gelingt, eine Zahlung von dem Falschparker zu erhalten.

7) Auftragsausführung

7.1 Nach Vertragsschluss wird die Parknotruf GmbH den Auftrag ausführen, so schnell ihr dies möglich ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ausführung des Auftrags in einem bestimmten Zeitfenster.

7.2 Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, sich bei der Auftragsausführung eines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen.

7.3 Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, die Auftragsausführung zu verweigern, wenn ihr das Umsetzen des fraglichen Fahrzeugs aus technischen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Abschleppfahrzeug aufgrund seiner Größe auf dem betroffenen Grundstück nicht ausreichend rangieren kann. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn das abzuschleppende Fahrzeug aufgrund seiner Größe nicht umgesetzt werden kann. LKW und Wohnmobile mit großen Aufbauten sind beispielsweise Fahrzeuge, die regelmäßig nicht umgesetzt werden können.

8) Missbräuchliche Nutzung

8.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und der Auftragserteilung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt nicht nur, aber besonders für die Angabe, dass der Kunde berechtigter Besitzer (Mieter oder Pächter) oder Eigentümer des Grundstücks ist, von dem ein Fahrzeug entfernt werden soll. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Kunde nicht berechtigt war, das Umsetzen des Fahrzeugs zu veranlassen, behält sich die Parknotruf GmbH die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden vor.

8.2 Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde Aufträge für abgemeldete Fahrzeuge, erkennbar nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge oder Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen erteilt.

8.3 Der Kunde wird die Zugangsdaten zu dieser Webseite Dritten nicht zugänglich machen.

8.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Parknotruf GmbH im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.

9) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung.

10) Anwendbares Recht

10.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

10.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

11) Gerichtsstand und salvatorische Klausel

11.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Parknotruf GmbH. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Parknotruf GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die Parknotruf GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

11.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

12) Streitbeilegung

Die Parknotruf GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.