Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Parknotruf GmbH, gelten für alle Verträge über das Umsetzen von Kraftfahrzeugen in den öffentlichen Verkehrsraum, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit der Parknotruf GmbH über diese Internetseite abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Voraussetzung für eine Auftragserteilung an die Parknotruf GmbH ist eine erfolgreiche einmalige Registrierung auf dieser Webseite. Dazu folgt der Kunde den vorgegebenen Schritten der Seite und gibt seinen Name und die geforderten Kontaktdaten an. Der Kunde legt zudem die genaue Adresse des Grundstücks fest, von dem zukünftig die Umsetzung von Fremdparkern erfolgen soll. Nach erfolgter Eingabe der Daten und deren Bestätigung erhält der Kunde von der Parknotruf GmbH eine Email mit einem Link zur Bestätigung der Registrierung. Erst mit dieser Bestätigung ist die Registrierung erfolgreich abgeschlossen.

2.2 Der registrierte Kunde kann nun Aufträge zur Umsetzung von Fremdparkern von dem angegebenen Grundstück erteilen. Der Kunde kann das Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages über das auf dieser Webseite bereitgestellte Formular abgeben. Dazu folgt der Kunde den Schritten, die die Webseite vorgibt und nachdem der Kunde diesen elektronischen Auftragserteilungsprozess durchlaufen hat, kann er durch Klicken des den Vorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf den beschriebenen Abschleppauftrag abgeben. Eine Auftragsvergabe per Telefon oder Email ist nicht möglich.

2.3 Die Parknotruf GmbH kann das Angebot des Kunden annehmen, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform per Email übermittelt oder indem sie mit der Ausführung des Auftrags beginnt.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Auftragsformular Parknotruf GmbH wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von der Parknotruf GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Angebot in Textform (E-Mail) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch die Parknotruf GmbH erfolgt nicht.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe des Angebotes über das Online-Formular der Parknotruf GmbH kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Auftragsabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Auftragsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von der Parknotruf GmbH versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von der Parknotruf GmbH versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung der Parknotruf GmbH

4) Zahlungsansprüche und Abtretung

4.1 Der Kunde muss aufgrund des erteilten Auftrags keine Zahlungen an die Parknotruf GmbH leisten. Das gilt auch dann, wenn der Fremdparker vor Eintreffen des Abschleppfahrzeugs von sich aus das Grundstück wieder verlassen hat.

4.2 Die durch die Umsetzung entstehenden ortsüblichen Kosten wird die Parknotruf GmbH auf eigenes Risiko bei dem Halter des entfernten Fahrzeugs geltend machen.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich daher alle Ansprüche, die ihm gegen den Halter des abzuschleppenden Fahrzeugs zustehen, an die Parknotruf GmbH abzutreten. Diese Abtretung erfolgt im Rahmen der Auftragserteilung explizit. Gegenstand der Abtretung sind insbesondere die Ersatzansprüche wegen der Kosten für das Umsetzen des Fahrzeugs in den öffentlichen Verkehrsraum. Die Parknotruf GmbH akzeptiert diese Abtretung an Erfüllung statt. Das bedeutet, dass mit dieser Abtretung alle Ansprüche der Parknotruf GmbH gegen den Kunden als erfüllt betrachtet werden. Und zwar auch dann, wenn es der Parknotruf GmbH nicht gelingt, eine Zahlung von dem Falschparker zu erhalten.

5) Auftragsausführung

5.1 Nach Vertragsschluss wird die Parknotruf GmbH den Auftrag ausführen, so schnell ihr dies möglich ist. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Ausführung des Auftrags in einem bestimmten Zeitfenster.

5.2 Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, sich bei der Auftragsausführung eines Erfüllungsgehilfen (Subunternehmer) zu bedienen.

5.3 Die Parknotruf GmbH ist berechtigt, die Auftragsausführung zu verweigern, wenn ihr das Umsetzen des fraglichen Fahrzeugs aus technischen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Abschleppfahrzeug aufgrund seiner Größe auf dem betroffenen Grundstück nicht ausreichend rangieren kann. Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn das abzuschleppende Fahrzeug aufgrund seiner Größe nicht umgesetzt werden kann. LKW und Wohnmobile mit großen Aufbauten sind beispielsweise Fahrzeuge, die regelmäßig nicht umgesetzt werden können.

6) Missbräuchliche Nutzung

6.1 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung und der Auftragserteilung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Dies gilt nicht nur, aber besonders für die Angabe, dass der Kunde berechtigter Besitzer (Mieter oder Pächter) oder Eigentümer des Grundstücks ist, von dem ein Fahrzeug entfernt werden soll. Stellt sich nach Auftragserteilung heraus, dass der Kunde nicht berechtigt war, das Umsetzen des Fahrzeugs zu veranlassen, behält sich die Parknotruf GmbH die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche gegen den Kunden vor.

6.2 Der Kunde wird die Zugangsdaten zu dieser Webseite Dritten nicht zugänglich machen.

7) Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften der Mängelhaftung.

8) Anwendbares Recht

8.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2 Ferner gilt diese Rechtswahl im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht nicht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

9) Gerichtsstand und salvatorische Klausel

9.1 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Parknotruf GmbH. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der Parknotruf GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Die Parknotruf GmbH ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

9.2 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

10) Streitbeilegung

Die Parknotruf GmbH ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.