KI-generiert Ein weißer Sprinter steht auf einer Straße neben einem Schild mit der Aufschrift "Rettungsweg freihalten"
Parknotruf informiert:

Abschleppen bei Wegerecht: Gilt das Selbsthilferecht auch bei Beeinträchtigung eines Wegerechts?

Nicht nur Grundstückseigentümer und Mieter können von verbotener Eigenmacht betroffen sein. Auch Inhaber von dinglichen Rechten wie Wegerechten genießen Besitzschutz – mit praktischen Konsequenzen für das Abschlepprecht.

Was ist ein Wegerecht?

Ein Wegerecht (Grunddienstbarkeit, § 1018 BGB) ist ein dingliches Recht, das dem Inhaber erlaubt, das Grundstück eines anderen auf einem bestimmten Weg zu benutzen. Es entsteht durch Einigung und Eintragung im Grundbuch. Der Inhaber des Wegerechts hat die Möglichkeit, dieses Recht selbständig ausüben.

Kann ein Wegerecht durch Falschparken beeinträchtigt werden?

Ja. Wenn ein Fahrzeug auf dem Weg abgestellt wird, über den das Wegerecht ausübt wird, und dadurch die Ausübung des Wegerechts beeinträchtigt wird, liegt eine Besitzstörung vor.

Die Entscheidung des AG Gelsenkirchen

Das AG Gelsenkirchen hat in seinem Urteil vom 14.04.2025 (Az. 201 C 483/24) einen Fall entschieden, in dem eine Zufahrtsfläche hälftig auf einem gemieteten Grundstück und hälftig auf einem Flürsstück lag, an dem der Grundstücksbesitzerin ein Wegerecht eingeräumt worden war. Das Fahrzeug des Klägers blockierte diese Zufahrtsfläche.

Denn auch derjenige, der das privatrechtlich gewährte Wegerecht beeinträchtigt, stört den Besitz nach § 858 BGB. Da Frau [...] zur Wahrung zivilrechtlicher Rechte der Fa. [...] gehandelt hat, sind die von dem BGH zur Passivlegitimation bei Rückzahlungsforderungen in Abschleppfällen entwickelten Grundsätze anwendbar.

AG Gelsenkirchen, Urteil vom 14.04.2025, Az. 201 C 483/24

Konsequenz: BGH-Grundsätze gelten auch beim Wegerecht

Das Gericht wendet die allgemeinen BGH-Grundsätze zur Passivlegitimation bei Abschleppfällen auch auf den Fall des Wegerechts an. Das bedeutet: Auch wenn das Abschleppen zur Wahrung eines Wegerechts erfolgt ist, ist die Parknotruf GmbH als Zessionar nicht passivlegitimiert für eine Rückforderungsklage des Fahrzeughalters.

Auch Rettungsweg kann beeinträchtigt sein

In dem vom AG Gelsenkirchen entschiedenen Fall war neben dem Wegerecht auch die Nutzung des Rettungswegs beeinträchtigt. Das Gericht betont diesen Aspekt als zusätzlichen Grund für die Berechtigung der Abschleppmaßnahme.

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Der Inhaber des Wegerechts oder der Grundstücksbesitzer, dem das Wegerecht zugute kommt. Er kann das Selbsthilferecht nach § 859 BGB ausüben.

Um als dingliches Recht zu gelten, ja. Rein schuldrechtliche Gestattungen können ebenfalls Besitzschutz begründen, wenn sie mit tatsoächlichem Besitz verbunden sind.

Gegen den Auftraggeber des Abschleppens – also denjenigen, der das Wegerecht inne hat und den Abschleppauftrag erteilt hat.